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Instandhaltung von Trinkwasseranlagen

Zur Sicherung der Trinkwassergüte unerlässlich

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Die Instandhaltung von Heizungsanlagen wird meist in regelmäßigen Abständen beauftragt und gehört deshalb zum täglichen Geschäft von SHK-Betrieben. Etwas anders sieht es bei Trinkwasserinstallationen aus: Obwohl es durch Verordnungen, Normen und Richtlinien auch hier für die Betreiber eine Pflicht zur regelmäßigen Instandhaltung gibt, wird diese in der Praxis oft vernachlässigt. Das verwundert, sind doch in Trinkwasserinstallationen höchste Anforderungen an die Hygiene zu erfüllen – und zwar über die gesamte Betriebsdauer. Ohne eine regelmäßige Überprüfung der bestimmungsgemäßen Funktion der Anlage und all ihrer Bauteile kann das nur schwerlich gewährleistet werden.

Technik braucht Wartung

Regelmäßige Inspektionen sind für neue Autos – aufgrund der Kopplung an Garantiebedingungen – selbstverständlich. Doch nach Ablauf der Garantie wird das Thema auch hier etwas laxer gehandhabt, meist ohne dabei zu berücksichtigen, dass jede Technik Instandhaltung benötigt – und zwar bei weitem nicht nur im Auto. Das ist Grundvoraussetzung, soll die Technik doch zuverlässig und vor allem sicher funktionieren.

Auch bei den komplexen Trinkwasserinstallationen mit vielen Komponenten spielt die Instandhaltung eine entscheidende Rolle. Denn schließlich geht es dabei um das wichtigste „Lebensmittel“. Dass dieses hygienisch rein und genusstauglich sein muss, ist bekanntlich gesetzlich festgehalten: Laut § 4 der TrinkwV muss das bis an die Verbrauchsstellen zu transportierende Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.

In diesem Zusammenhang sind regelmäßige Instandhaltungen, die einen zuverlässigen Betrieb der Anlage sicherstellen, sogar Pflicht: Die Eigentümer, Anlagenbesitzer und Betreiber von sanitärtechnischen Anlagen sind nach VDI 3810 (Blatt 2) verpflichtet, die Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik (wie der Trinkwasserverordnung - TrinkwV) bzw. nach dem Stand der Technik (z.B. Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) bestimmungsgemäß zu betreiben und in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Weiter heißt es: "Sanitärtechnische Anlagen sind für die Menschen von großer Bedeutung, weil davon das gesundheitliche Wohlbefinden abhängt. Es ist daher dringend erforderlich, dass diese Anlagen von den hierfür Verantwortlichen in technisch und hygienisch einwandfreiem Zustand erhalten werden." An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass die VDI 3810-2 in den letzten Jahren überarbeitet wurde und derzeit ein Entwurf vorliegt. Zusätzlich zur DIN EN 806-5 werden zum Beispiel das Anlagenbuch, Hochwasserschutz, Instandhaltungsplanung und Intervalle definiert. Man kann demnach gespannt auf den Weißdruck sein, der die Thematik Instandhaltung auf ein neues Level treibt. Wer bis dahin nicht warten kann, ist angehalten mitzuarbeiten: Mit einem Einspruch zum aktuellen Entwurf ist dies möglich.

DIN EN 806-5 – die Fibel für die Instandhaltung

Im alltäglichen Betrieb kann die Trinkwasserqualität schon gefährdet sein, wenn auch nur ein Anlagenbauteil seine Aufgabe nicht mehr korrekt erfüllt. Mögliche Ursachen dafür sind beispielsweise Verschleiß oder Abnutzungserscheinungen – Aspekte, die sich ganz einfach durch eine regelmäßige Überprüfung frühzeitig erkennen und beheben lassen. Und zwar, bevor sie zu Problemen bei der Trinkwasserversorgung bzw. der Trinkwasserqualität führen. Die DIN EN 1717 bringt das klar zum Ausdruck: Jede unzureichende oder nicht ordnungsgemäße Instandhaltung kann eine Beeinträchtigung der Wasserbeschaffenheit hervorrufen. Eine ähnliche Bedeutung schreibt das DVGW-Arbeitsblatt W 557 (Pkt. 5.5) der regelmäßigen Instandhaltung zu: Eine regelmäßige, fachgerechte Instandhaltung ist die Voraussetzung für einen hygienisch unbedenklichen, bestimmungsgemäßen Betrieb einer Trinkwasserinstallation. Ein bestimmungsgemäßer Betrieb liegt dann vor, wenn u. a. die Instandhaltungsintervalle, insbesondere Wartungsintervalle, eingehalten werden.

Maßgabe bei jeder Instandhaltung müssen die grundsätzlichen technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI) sein, die in vielen Regelwerken festgelegt sind (Abb. 1, Auszug).

Als „Fibel für die Instandhaltung“ definiert die DIN EN 806-5 (Betrieb und Instandhaltung) die speziellen Wartungs- und Inspektionsaspekte der wichtigsten Bauteile. Nach diesen Vorgaben ist laut DIN 1988-100 fristgerecht instandzuhalten, um Schäden zu vermeiden bzw. rechtzeitig zu erkennen. Die DIN 31051 zu den Grundlagen der Instandhaltung strukturiert die Grundmaßnahmen in Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung.

Leider werden Instandhaltungsmaßnahmen oft erst dann durchgeführt, wenn Wasser an Stellen austritt, an denen bis dato kein Wasser ausgetreten ist. Oder umgekehrt: wenn Wasser an einer Stelle nicht mehr austritt, an der es eigentlich immer ausgetreten ist.

Welche Komponenten einer Trinkwasserinstallation müssen regelmäßig instandgehalten werden? Was ist dabei zu beachten?

Die Tabelle A1 der DIN EN 806-5: 2014-04 und auch der Entwurf der VDI 3810-2 enthalten Angaben zur Häufigkeit für die Instandhaltung von verschiedenen Bauteilen. Grundvoraussetzung dabei ist immer die Zugänglichkeit der Anlagenteile, damit diese ohne Schwierigkeiten betrieben, kontrolliert, instandgesetzt und gegebenenfalls gewartet werden können. Dies beinhaltet natürlich, zu wissen, welche Bauteile in der jeweiligen Trinkwasserinstallation vorhanden sind. Im Bestand kommt man deshalb meist nicht an einer Bestandserfassung vorbei. Zusätzlich hat die routinemäßige Instandhaltung entsprechend der Vorgaben der Hersteller zu erfolgen. Insgesamt sind 61 Beispiele in beiden Dokumenten aufgeführt, ein kleiner Teil davon ist in Abbildung 3 aufgelistet.

Instandhaltung von Rückflussverhinderern, Druckminderern und Sicherheitsventilen

Je nach Komponente sind unterschiedliche Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. So muss bei vielen Bauteilen geprüft werden, dass ablaufseitig hinsichtlich der Verwendung des Wassers keine Veränderung erfolgt ist. Kenner wissen warum: Es ist zu klären, ob die vorhandene Sicherungseinrichtung noch geeignet ist. Häufig sind Funktionskontrollen vorgeschrieben. Während Instandhaltungsmaßnahmen beim kontrollierbaren Rückflussverhinderer (EA) muss beispielsweise sichergestellt werden, dass die Leitung ablaufseitig unter Druck steht und kein Durchfluss erfolgt. Die dem Rückflussverhinderer vorgeschaltete Absperrarmatur ist zu schließen und der zulaufseitige Anschluss für die Druckprüfung zu öffnen. Nach der Entleerung muss der Durchfluss stoppen. Wenn er anhält, wird die Absperrarmatur und der Rückflussverhinderer geprüft.

Bei Druckminderern gilt es, u.a. den eingestellten Ausgangsdruck des Ventils am Druckmessgerät bei Nulldurchfluss und Spitzendurchfluss zu überprüfen.

Sicherheitsventile sind beispielsweise auf Dichtheit zu prüfen. Dazu muss kontrolliert werden, dass bei Betätigung kein Wasser außerhalb des Zwischenbehälters verspritzt.

Systemtrenner – Inspektion und Funktionsprüfung

Viel umfangreicher, allerdings auch notwendig sind die Arbeiten an einem Systemtrenner mit kontrollierbarer druckreduzierter Zone (BA). Zu den Inspektionspunkten gehört zum Beispiel, dass die Teile der Sicherungsarmatur leicht zu betätigen sind und die Position der Auslassöffnung 90 Grad zur Senkrechten beträgt. Die Oberfläche der Armatur ist auf Korrosion und Schäden zu überprüfen. Des Weiteren gilt es zu kontrollieren, dass die Einbaustelle nicht überflutet werden kann und dass Schutz gegen Frost oder überhöhte Temperaturen besteht.

Besonders wichtig ist hier eine Funktionsprüfung im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten. Ein Systemtrenner mit kontrollierbarem Differenzdruck beinhaltet die Eingangskammer, die auch als druckreduzierte Zone bezeichnete Mittelkammer sowie die Ausgangskammer. Jede dieser Kammern hat für die Instandhaltung einen Anschluss für ein Druckmessgerät. Für das Ermitteln von relevanten Messwerten, wie den Druckverhältnissen in den einzelnen Kammern, hat Resideo spezielle Honeywell Home Prüfgeräte im Programm. Vor der Funktionsprüfung ist unbedingt der Schmutzfänger zu reinigen.

Der Ablauf der Prüfung

  1. Vorbereitung
    Geeignete Übergänge montieren, füllen und entlüften.
    Das Messgerät zeigt den anliegenden Druck an.
  2. Prüfung des Öffnungsbeginns und des Schließens des Entlastungsventils.
    Absperrventil schließen, Eingangsdruck langsam absenken bis "tröpfchenweise" Wasser am freien Ablauf austritt. Das Absenken nach dem tröpfchenweisen Austritt sofort beenden und den Differenzdruck dokumentieren. Der Austritt muss spätestens bei 140 mbar Differenzdruck stattfinden und das Entlastungsventil muss dicht schließen.
  3. Prüfung der Entlüftung der Mitteldruckzone auf Atmosphärendruck bei eingangsseitigem Druckabfall.
    Das Absenken wieder starten diesmal bis sprichwörtlich viel Wasser austritt. Den Differenzdruck beobachten und den Zeitpunkt dokumentieren, an dem die Mittelklammer komplett öffnet (Druck = 0). Dies muss ebenfalls bei 140 mbar spätestens passieren.
  4. Dichtheit des ausgangsseitigen Rückflussverhinderes.
    Absperrung ausgangsseitig öffnen und beobachten, ob wieder Wasser austritt. Auf der Ausgangsseite ist der anliegende Druck zu überprüfen. Tritt Wasser aus, ist der ausgangsseitige Rückflussverhinderer defekt.

Wichtig: Solche sicherheitsrelevanten Aufgaben dürfen nur durch fachkundige Personen erfolgen. Es besteht Dokumentationspflicht.

Dokumentationspflicht

Damit alle diese Maßnahmen korrekt durchgeführt werden können, müssen sämtliche für die Installation relevante Angaben jederzeit verfügbar sein, wie etwa das Übergabeprotokoll, Berechnungen und Pläne. Das gilt auch für Herstellerunterlagen, die für Instandhaltungen immer aufbewahrt und angewendet werden sollten. Wichtig für den durchführenden Installateur und Betreiber: Zu jeder Maßnahme gehört ein Protokoll. Nur wer dieses ordentlich führt und verwahrt, kann sicher nachweisen, seiner Pflicht nachgekommen zu sein. Das kann entscheidend sein, wenn trotz aller Umsicht Trinkwasserverunreinigungen oder andere Probleme auftreten. Wenn sich im Rahmen der Maßnahmen ein konkreter Handlungsbedarf ergibt, das heißt, wenn Instandsetzungen oder Verbesserungen erforderlich sind, um den ordnungsgemäßen Betrieb auch in Zukunft sicherzustellen, kann auf die Dokumentation und deren Erkenntnisse zurückgegriffen werden. Die Instandhaltungsplanung ist im Anschluss zu validieren, also anzupassen.

Resümee

Jede unzureichende oder nicht ordnungsgemäße Instandhaltung der Trinkwasserinstallation kann eine Beeinträchtigung der Wasserbeschaffenheit und damit eine Gefährdung der Verbraucher hervorrufen. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Instandhaltung von Trinkwasserinstallationen nicht erst dann, wenn mit Verschleißerscheinungen zu rechnen ist. Deshalb ist jede Trinkwasserinstallation fristgerecht instandzuhalten – genau wie die dort eingebauten und angeschlossenen Apparate und Armaturen. Nur so können Schäden frühzeitig erkannt und rechtzeitig geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Nicht zu verachten ist natürlich auch der gesicherte Werterhalt der Gebäudetechnik.

Info-Kasten:

Trinkwasserqualität – hohe Anforderungen an den Gesundheitsschutz

Infektionsschutzgesetz

Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.


Trinkwasserverordnung - § 1

Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen zu schützen, die sich aus der Verunreinigung von für den menschlichen Gebrauch bestimmtem Wasser ergeben. Dazu muss die Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschriften gewährleistet werden.


Wer steht in der Pflicht?

Betreiber, Unternehmer, Anschlussnehmer, sonstige Inhaber usw. von Wasserversorgungsanlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Im § 823 Schadensersatzpflicht heißt es: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Was sagt der Gesetzgeber?

Betreiber, Unternehmen, Anschlussnehmer usw. müssen ihren Pflichten nachkommen. Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 17 TrinkwV Absatz 1 eine Anlage nicht richtig plant, nicht richtig baut oder nicht richtig betreibt.

Autor:

Martin Pagel ist Seminarleiter Trinkwassertechnik bei Resideo, dem Hersteller von Honeywell Home Produkten, sowie ö. b. und v. Sachverständiger der Handwerkskammer Mannheim, Rhein-Neckar-Odenwald, Teilgebiet Trinkwasserhygiene.

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